Pressemitteilung zum Führerscheinumtausch
Nächste Frist für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 läuft im Januar 2023 ab
Die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine müssen weichen und gegen einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Damit nicht alle Betroffenen gleichzeitig umtauschen und zu lange Bearbeitungszeiten entstehen, hat der Gesetzgeber einen Stufenplan eingeführt. So läuft zum 19. Januar 2023 die nächste Frist ab: Bis dahin müssen Personen, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren sind, ihren Papierführerschein umtauschen. Wer zu diesen Jahrgängen gehört, aber bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt, unterliegt dieser Umtauschpflicht aktuell nicht.