Sitzungen der zwei Kreiswahlausschüsse
Zwei Stimmzettel in einem Briefwahl-Umschlag, nicht immer sorgfältig ausgefüllte Niederschriften aus den Wahllokalen und Briefwahlvorständen sowie einige Zeilenverrutscher bei der Ergebnisübermittlung am Wahlabend – über 15.000 Zahlen hatte das Wahlamt der Kreisverwaltung, unterstützt von vier Auszubildenden, nach den Landtagswahlen zur Vorbereitung der Kreiswahlausschusssitzungen zu überprüfen.
In den zwei halbstündigen Sitzungen am vergangenen Freitag stellte der jeweilige Kreiswahlausschuss die nunmehr amtlichen Endergebnisse für die Wahlkreise 94 Gütersloh I – Bielefeld III sowie für die Wahlkreise 95 Gütersloh II und 96 Gütersloh III fest. Unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter Sven-Georg Adenauer berichteten Michael Hellweg, Ann-Kathrin Peek und Jens Wimmelbücker vom Büro des Kreistages, was bei den Wahlen gut gelaufen war und wo es Korrekturbedarf gab.
Von Montag bis Donnerstag wurden die Niederschriften mit den Wahlergebnissen der insgesamt 359 Stimmbezirke in den Wahlkreisen 94, 95 und 96 rechtlich und rechnerisch geprüft. In fünf Stimmbezirken mussten wegen Unstimmigkeiten in der Dokumentation des Wahlergebnisses Kontrollzählungen vorgenommen werden, unter anderem in der Stadt Verl. Dort waren in einem Stimmbezirk die Eintragungen in der Niederschrift mehrfach korrigiert worden, eine Zahl war sogar viermal geändert. Auch hatte sich bei der Prüfung herausgestellt, dass die Niederschrift noch nach der Abgabe der telefonischen Ergebnisschnellmeldung verändert worden war. Nach der deshalb erforderlichen Kontrollzählung im Wahlamt des Kreises stellte sich aber heraus, dass das Ergebnis – mit kleinen Abweichungen – im Wesentlichen korrekt ausgezählt worden war.
In anderen Kommunen kam es zu kleinen Fehlern, wie zum Beispiel ein Verrutschen in der Zeile bei der telefonischen Ergebnisermittlung aus dem Wahllokal ins Rathaus.
In einem Stimmbezirk kam es zu einem seltenen Fall bei der Briefwahl. In einem blauen Stimmzettel-Umschlag befanden sich zwei Stimmzettel, die Erst- und Zweitstimme auf den beiden Stimmzetteln war vom Wahlvorstand als ungültig gewertet worden. „Vermutlich hat ein Ehepaar beide Stimmzettel in einen Umschlag gesteckt“, erklärte Hellweg. Für diesen Fall gibt es eine spezielle wahlrechtliche Regelung, die selbst erfahrenen Wahlhelfern nicht immer bekannt ist. „Wenn die Stimmen auf beiden Stimmzetteln identisch sind, werden sie jeweils als eine gültige Erst- und Zweitstimme gezählt. Andernfalls sind sie ungültig.“