Pressemitteilung zum Führerscheinumtausch
Die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine müssen weichen und gegen einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Damit nicht alle Betroffenen gleichzeitig umtauschen und zu lange Bearbeitungszeiten entstehen, hat der Gesetzgeber einen Stufenplan eingeführt. So läuft zum 19. Januar 2023 die nächste Frist ab: Bis dahin müssen Personen, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren sind, ihren Papierführerschein umtauschen. Wer zu diesen Jahrgängen gehört, aber bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt, unterliegt dieser Umtauschpflicht aktuell nicht.
Damit die Bearbeitung für alle jetzt zum Umtausch verpflichteten Personen nicht zu lange dauert, bittet die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh die Bürgerinnen und Bürger, sich an den gesetzlichen Stufenplan und die darin festgelegten Fristen zu halten. „Wer beispielsweise zu den Jahrgängen 1971 und später gehört, muss seinen Führerschein erst bis zum 19. Januar 2025 umtauschen und sollte den Antrag jetzt noch nicht stellen“, so Elena Winkelhage, Leiterin der Führerscheinstelle. „Alle, die jetzt den Umtausch beantragen, müssen aufgrund des Antragsaufkommens aktuell mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen.“